Dienstag, 26. Juni 2018

Ausgestaltung von Kooperationsverträgen von Krankenhäusern – von der vorstationären Behandlung bis zum Entlassmanagement

Seminar

Veranstalter

Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.

Kooperationen zwischen Krankenhäusern und externen Ärzten sind seit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vom 04.06.2016 (§§ 299a, 299b StGB) vermehrt in den Blickpunkt gerückt. Infolge weiterer gesetzlicher Neuregelungen, z.B. zu Qualitätsvorgaben im Krankenhaus-Strukturgesetz sowie zum Entlassmanagement, sind die Anforderungen an die Ausgestaltung der Kooperationen weiter verschärft worden. Hinzu kommt die interessengesteuerte Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung und die restriktive Rechtsprechung des 1. Senats des Bundessozialgerichts zur Abrechenbarkeit verschiedener Formen von Krankenhausleistungen.

Ihr Nutzen
Das Seminar soll Ihnen die rechtlichen Hintergründe und die rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten beim Einsatz von externen Ärzten im Rahmen der Krankenhausbehandlung näher bringen, damit Sie:

  • professionell und effektiv externe Ärzte in Ihren Klinikalltag einbeziehen können
  • Kooperationsverträge mit externen Ärzten rechtssicher ausgestalten und dadurch
  • Haftungsfallen erkennen und Strafbarkeitsrisiken vermeiden können.

Inhalt
Konkrete Inhalte des Seminars werden anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen insbesondere sein:

I.  Strafrechtliche Risiken von Kooperationen

  1. Überblick über die relevanten Straftatbestände, insbesondere der §§ 299a, 299b StGB
  2. Fallbeispiele für eine „Unrechtsvereinbarung“ bei Kooperationen
  3. Hinweise für die gesetzeskonforme Ausgestaltung der Krankenhauseinweisung
  4. Folgen eines Ermittlungsverfahrens

II. Die Kooperation im Bereich der vollstationären Behandlung

  1. Honorarkooperationsvertrag vs. Arbeitsverhältnis – Personalvorgaben „durch die Hintertür“ infolge des Krankenhausstrukturgesetzes
  2. Angemessenheit der Vergütung
  3. Zeitliche Beschränkungen durch das Vertragsarztrecht
  4. Problematik der „Scheinselbständigkeit“ und die Prüfpraxis der DRV
  5. Erbringung von Wahlleistungen durch Kooperationsärzte
  6. Haftungsrechtsrechtliche Fragen der Kooperation
  7. Sonderfall: Kooperation mit Belegärzten im Krankenhaus

III. Die Kooperation im Bereich der vor- und nachstationären Behandlung 

  1. Die BSG-Rechtsprechung zur vor- und nachstationären Behandlungen (insbesondere die Entscheidungen vom 17.07.2013 und 17.09.2013)
  2. Abgrenzung zur ambulanten Behandlung (G-AEP-Kriterien)
  3. Problematik der „Selbsteinweisung“ von Patienten
  4. Ort der Leistungserbringung
  5. Vergütung der vor- und nachstationären Leistungen

IV. Die Kooperation im Bereich Ambulanter Operationen und Ambulanter spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

  1. Rechtsprechung des BSG zur beschränkten Abrechenbarkeit ambulanter Operationen im Krankenhaus (insb. Urteil vom 19.04.2016, Az.: B 1 KR 23/15 R)
  2. Ausgestaltung von Kooperationen im Bereich ambulanter Operationen § 115b SGB V
  3. Einbeziehung von Honorarärzten im Bereich der ASV

V.  Die Kooperation im Bereich des Entlassmanagements 

  1. Neuregelung des Entlassmanagements durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16.07.2015
  2. Inhalte des Rahmenvertrags Enlassmanagements (seit 01.10.2017 in Kraft)
  3. Möglichkeiten der Ausgestaltung von Kooperationen

Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Rechtsabteilungen und Personalabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte, Mitarbeiter im Bereich Versorgung und Controlling

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