Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.
Kooperationen zwischen Krankenhäusern und externen Ärzten sind seit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vom 04.06.2016 (§§ 299a, 299b StGB) vermehrt in den Blickpunkt gerückt. Infolge weiterer gesetzlicher Neuregelungen, z.B. zu Qualitätsvorgaben im Krankenhaus-Strukturgesetz sowie zum Entlassmanagement, sind die Anforderungen an die Ausgestaltung der Kooperationen weiter verschärft worden. Hinzu kommt die interessengesteuerte Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung und die restriktive Rechtsprechung des 1. Senats des Bundessozialgerichts zur Abrechenbarkeit verschiedener Formen von Krankenhausleistungen.
Ihr Nutzen
Das Seminar soll Ihnen die rechtlichen Hintergründe und die rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten beim Einsatz von externen Ärzten im Rahmen der Krankenhausbehandlung näher bringen, damit Sie:
Inhalt
Konkrete Inhalte des Seminars werden anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen insbesondere sein:
I. Strafrechtliche Risiken von Kooperationen
II. Die Kooperation im Bereich der vollstationären Behandlung
III. Die Kooperation im Bereich der vor- und nachstationären Behandlung
IV. Die Kooperation im Bereich Ambulanter Operationen und Ambulanter spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
V. Die Kooperation im Bereich des Entlassmanagements
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Rechtsabteilungen und Personalabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte, Mitarbeiter im Bereich Versorgung und Controlling