Mittwoch, 19. September 2018

Update zum Korruptionsstrafrecht – Die §§ 299 a, b StGB und ihre Auswirkungen auf die Ausgestaltung von Kooperationsverträgen

Seminar

Veranstalter

Veranstalter
Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V.

Seit 04.06.2016 sind die Straftatbestände gegen Korruption im Gesundheitswesen in Kraft. Erste Ermittlungsverfahren, auch gegen Verantwortliche in Krankenhäusern, laufen. Zwar liegt gegenwärtig noch keine Rechtsprechung vor. Im Schrifttum bilden sich aber erste Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung von Tatbestandsmerkmalen und erste Brennpunkte heraus, und auch die Staatsanwaltschaften positionieren sich zu einzelnen Rechtsfragen, zum Beispiel zu Kooperationsverträgen zwischen den Sektoren und zum Fortbildungssponsoring.

Ihr Nutzen
Anhand der Erkenntnisse über die Anwendung des neuen Rechts lernen Sie, welches Update für ihr Compliance Management System und für Ihre Maßnahmen der Korruptionsprävention erforderlich sind, um auch zukünftig rechtssicher zu agieren. Sie kennen

  • den Inhalt der neuen §§ 299a, b StGB,
  • deren Auslegung durch Strafverfolgungsbehörden,
  • die Möglichkeiten der Haftungsvermeidung angesichts der neuen strafrechtlichen Bestimmungen,
  • ihre Gestaltungsfreiheiten bei Kooperationsverträgen mit der Industrie (Fortbildungen, Studienverträge, advisory board, Hospitationen, Arzneimittelmuster und –Proben, Beraterverträge usw.) und zwischen den Sektoren sowie im Rahmen des Entlassmanagements,
  • die Schwachstellen ihrer Compliance.

Inhalt

Vormittag: Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit:

I. Die §§ 299 a, b StGB

  1. Wortlaut und Systematik der §§ 299 a, b StGB: Verhältnis zu §§ 331 ff. StGB, Bedeutung der Dienstherrengenehmigung
  2. Tatbestandsvoraussetzungen, insbesondere: Begriff der Zuführung von Patienten, Details zur Unrechtsvereinbarung, Bedeutung heilmittelwerberechtlicher, berufs- und sozialrechtlicher Marktverhaltensnormen für die Anwendung der §§ 299a, 299b StGB
  3. Regelbeispiele: § 300 StGB, Bandenbegriff, Gewerbsmäßigkeit
  4. Prozessuales: Telefonüberwachung, Vernehmung, Schweigerechte und Auskunftsverweigerung

II. Anforderungen an das Compliance Management im Krankenhaus

  1. Gestaltungsmöglichkeiten in internen Richtlinien/Betriebsvereinbarungen
  2. Prozessoptimierung

Nachmittag: Fallkonstellationen und Auswirkungen auf die Ausgestaltung von Kooperationsverträgen

III. Kooperationen mit der Industrie

IV. Honorarkooperationsverträge zwischen den Sektoren

  1. Honorarkooperationsvertrag vs. Arbeitsverhältnis
    a) Personalvorgaben „durch die Hintertür“ infolge des Krankenhausstrukturgesetzes
    b) Problematik der „Scheinselbständigkeit“ und die Prüfpraxis der DRV
  2. Problematik der „Selbsteinweisung“ von Patienten und Abgrenzung zur ambulanten Behandlung (G-AEP-Kriterien/ BSG-Rechtsprechung zur vor- und nachstationären Behandlung)
  3. Rechtsprechung des BSG zur beschränkten Abrechenbarkeit ambulanter Operationen im Krankenhaus (insb. Urteil vom 19.04.2016, Az.: B 1 KR 23/15 R)
  4. Angemessenheit der Vergütung
  5. Zeitliche Beschränkungen durch das Vertragsarztrecht
  6. Erbringung von Wahlleistungen durch Kooperationsärzte
  7. Haftungsrechtsrechtliche Fragen der Kooperation
  8. Sonderfall: Kooperation mit Belegärzten im Krankenhaus

V. Die Kooperation im Bereich des Entlassmanagements

  1. Neuregelung des Entlassmanagements durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16.07.2015
  2. Inhalte des Rahmenvertrags Enlassmanagements (seit 01.10.2017 in Kraft)
  3. Möglichkeiten der Ausgestaltung von Kooperationen

Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, leitende Mitarbeiter/ Führungskräfte, Mitarbeiter im Bereich Compliance und Controlling, Ärzte.

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