Veranstalter
Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V.
Seit 04.06.2016 sind die Straftatbestände gegen Korruption im Gesundheitswesen in Kraft. Erste Ermittlungsverfahren, auch gegen Verantwortliche in Krankenhäusern, laufen. Zwar liegt gegenwärtig noch keine Rechtsprechung vor. Im Schrifttum bilden sich aber erste Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung von Tatbestandsmerkmalen und erste Brennpunkte heraus, und auch die Staatsanwaltschaften positionieren sich zu einzelnen Rechtsfragen, zum Beispiel zu Kooperationsverträgen zwischen den Sektoren und zum Fortbildungssponsoring.
Ihr Nutzen
Anhand der Erkenntnisse über die Anwendung des neuen Rechts lernen Sie, welches Update für ihr Compliance Management System und für Ihre Maßnahmen der Korruptionsprävention erforderlich sind, um auch zukünftig rechtssicher zu agieren. Sie kennen
Inhalt
Vormittag: Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit:
I. Die §§ 299 a, b StGB
II. Anforderungen an das Compliance Management im Krankenhaus
Nachmittag: Fallkonstellationen und Auswirkungen auf die Ausgestaltung von Kooperationsverträgen
III. Kooperationen mit der Industrie
IV. Honorarkooperationsverträge zwischen den Sektoren
V. Die Kooperation im Bereich des Entlassmanagements
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, leitende Mitarbeiter/ Führungskräfte, Mitarbeiter im Bereich Compliance und Controlling, Ärzte.