Donnerstag, 25. Oktober 2018

Update ‚Qualitätsoffensive‘ des Krankenhaus-Strukturgesetzes

Seminar

Veranstalter

Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.

Seit Verabschiedung des Krankenhaus-Strukturgesetzes Ende 2015 sind mehrere Umsetzungsschritte realisiert worden. Vom Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren über die Anpassung der Mindestmengenregelungen bis zu dem, im Dezember 2017 veröffentlichten Beschluss des G-BA über Qualitätszu- und Abschläge, sind wichtige Weichen gestellt worden. Ein Blick auf die Detailregelungen der bisherigen Umsetzungsschritte sowie ergänzende Gesetzgebungsaktivitäten einzelner Bundesländer zeigt bereits jetzt, dass die Zielstellung des gesamten Projekts in einer als „Konzentrationsprozess“ bezeichneten Marktbereinigung liegen wird. Die Krankenhäuser sollten diesbezüglich gewappnet sein und neben den gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten die strategische Ausrichtung weg von der Mengenausweitung hin zu verbesserter Effektivität und Qualität voranbringen.

Ihr Nutzen
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen, den bisher daran anknüpfenden Umsetzungsschritten auf Bundes-, wie Länder- sowie Krankenhausebene. Die parallel ergangene Rechtsprechung soll ebenso beleuchtet werden, wie die Aktivitäten auf Kostenträgerseite. Daneben soll der Blick hin auf mögliche straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen erweitert sowie arbeitsrechtliche Handlungsinstrumente vorgestellt werden.

Inhalt
I.   Überblick zu den bisherigen Umsetzungsschritten

II.  Aktueller Stand im Bereich der planungsrelevanten Qualitätsindikatore

  • Inhalt der plan.QI-RL sowie der Liste des G-BA zu den planungsrelevanten QI
  • Nachbesserungen des G-BA aufgrund der Beanstandung des BMG
  • Regelungen auf Ebene der Bundesländer (insbesondere „Thüringer Sonderweg“)
  • Konsequenzen bezüglich der Nichtaufnahme bzw. Herausnahme aus dem Krankenhausplan
  • Rechtschutzmöglichkeiten gegen Nichtaufnahme/Herausnahme aus dem Krankenhausplan

III. Qualitätszu- und Abschläge

  • Inhalt des Beschlusses des G-BA zu den Qualitätszu- und Abschlägen sowie des Abschlussberichts des IQTiG
  • Stand der Vereinbarung der Vertragspartner auf Bundesebene gem. § 9 Abs. 1a Nr. 4 KHEntgG
  • Konsequenzen für die Krankenhäuser (Wann drohen Vergütungsabschläge? Wann können Krankenhäuser Vergütungszuschläge beanspruchen? Unter welchen Voraussetzungen droht eine Herausnahme aus dem Krankenhausplan?)
  • Qualitätsverbesserungen über Anreizsysteme (zum Beispiel Zielvereinbarungen in Arbeitsverträgen)
  • Veränderte Anforderungen an die ärztliche Leitungsebene im Krankenhaus
  • Exkurs: Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Zuschlag für die besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten

IV. Mindestmengenregelungen

  • Anpassung der Mindestmengenregelungen nach den Änderungen durch das KHSG
  • Anforderungen der Mindestmengenregelungen an die Prognoseentscheidungen der Krankenhäuser
  • Konsequenzen bei Nichteinhaltung – Leistungsverbot und Vergütungsausschluss
  • Rechtschutzmöglichkeiten

V.  Sonstige Anforderungen des KHSG an die Krankenhäuser

  • Abschluss von Qualitätsverträgen zwischen den Krankenkassen und deren Verbänden mit den KH-Trägern
  • Anforderungen an die Qualitätsberichte der Krankenhäuser
  • Folgen der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen, insbesondere Durchführung und Umfang der Kontrollen des MDK in den Krankenhäusern
  • Dokumentationsvorgaben des G-BA

VI.Straf- und haftungsrechtliche Problemkreise des Krankenhausstrukturgesetzes

  • Bedeutet der „Thüringer Sonderweg“ das Aus für die Honorarkooperationsverträge?
  • Welche Konsequenzen einer Abweichung von den Qualitäts-Richtlinien des G-BA ergeben sich im Straf- und Haftungsrecht?
  • Erhöhtes Entdeckungsrisiko durch die Information Dritter über Verstöße gem. § 137 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 SGB V?

Zielgruppe

Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte und Mitarbeiter im Bereich Medizincontrolling/Qualitätssicherung, Leiter und Mitarbeiter der Rechts- sowie der Personalabteilung

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