Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.
Seit Verabschiedung des Krankenhaus-Strukturgesetzes Ende 2015 sind mehrere Umsetzungsschritte realisiert worden. Vom Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren über die Anpassung der Mindestmengenregelungen bis zum Beschluss des G-BA zum gestuften System von Notfallstrukturen sind wichtige Weichen gestellt worden. Parallel dazu versucht das BMG über die Einführung von Mindestpersonalgrenzen in der Pflege Elemente der Strukturqualität einzuführen und bei Nichteinhaltung mit Sanktionen zu belegen. Offen ist derzeit die Einführung von Qualitätszu- und -abschlägen. Die im KHSG zunächst gesetzten Fristen wurden nicht eingehalten, die Ausgestaltung gestaltet sich schwieriger als zunächst erwartet. Die Ankündigung des amtierenden Gesundheitsministers, Jens Spahn, die medizinische Qualität in Krankenhäusern zu einem seiner Schwerpunkte im Jahr 2019 zu machen, kann als Fingerzeig gedeutet werden. Ein Blick auf die Detailregelungen der bisherigen Umsetzungsschritte sowie ergänzende Gesetzgebungsaktivitäten einzelner Bundesländer zeigt bereits jetzt, dass die Zielstellung des gesamten Projekts in einer als „Konzentrationsprozess“ bezeichneten Marktbereinigung liegen wird. Die Krankenhäuser sollten diesbezüglich gewappnet sein und neben den gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten die strategische Ausrichtung weg von der Mengenausweitung hin zu verbesserter Effektivität und Qualität voranbringen.
Ihr Nutzen
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen, den bisher daran anknüpfenden Umsetzungsschritten auf Bundes-, wie Länder- und Krankenhausebene. Die parallel ergangene Rechtsprechung soll ebenso beleuchtet werden, wie die Aktivitäten auf Kostenträgerseite. Daneben soll der Blick hin auf mögliche straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen erweitert werden.
Schwerpunkte
I. Überblick zu den bisherigen Umsetzungsschritten
II. Aktueller Stand im Bereich der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
III. Mindestpersonalvorgaben in der Pflege
IV. Qualitätszu- und Abschläge
V. Mindestmengenregelungen
VI. Gestuftes System der Notfallversorgung § 136c Abs. 4 SGB V
VII. Sonstige Anforderungen des KHSG an die Krankenhäuser
VIII. Straf- und haftungsrechtliche Problemkreise des Krankenhausstrukturgesetzes
Zielgruppe
Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte und Mitarbeiter im Bereich Medizincontrolling/Qualitätssicherung, Leiter und Mitarbeiter der Rechts- sowie der Personalabteilung