Donnerstag, 24. Oktober 2019

Krankenhaus-Strukturgesetz: Update ‚Qualitätsoffensive‘ des Krankenhaus-Strukturgesetzes

Seminar

Veranstalter

Veranstalter
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.

Seit Verabschiedung des Krankenhaus-Strukturgesetzes Ende 2015 sind mehrere Umsetzungsschritte realisiert worden. Vom Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren über die Anpassung der Mindestmengenregelungen bis zum Beschluss des G-BA zum gestuften System von Notfallstrukturen sind wichtige Weichen gestellt worden. Parallel dazu versucht das BMG über die Einführung von Mindestpersonalgrenzen in der Pflege Elemente der Strukturqualität einzuführen und bei Nichteinhaltung mit Sanktionen zu belegen. Offen ist derzeit die Einführung von Qualitätszu- und -abschlägen. Die im KHSG zunächst gesetzten Fristen wurden nicht eingehalten, die Ausgestaltung gestaltet sich schwieriger als zunächst erwartet. Die Ankündigung des amtierenden Gesundheitsministers, Jens Spahn, die medizinische Qualität in Krankenhäusern zu einem seiner Schwerpunkte im Jahr 2019 zu machen, kann als Fingerzeig gedeutet werden. Ein Blick auf die Detailregelungen der bisherigen Umsetzungsschritte sowie ergänzende Gesetzgebungsaktivitäten einzelner Bundesländer zeigt bereits jetzt, dass die Zielstellung des gesamten Projekts in einer als „Konzentrationsprozess“ bezeichneten Marktbereinigung liegen wird. Die Krankenhäuser sollten diesbezüglich gewappnet sein und neben den gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten die strategische Ausrichtung weg von der Mengenausweitung hin zu verbesserter Effektivität und Qualität voranbringen.

Ihr Nutzen
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen, den bisher daran anknüpfenden Umsetzungsschritten auf Bundes-, wie Länder- und Krankenhausebene. Die parallel ergangene Rechtsprechung soll ebenso beleuchtet werden, wie die Aktivitäten auf Kostenträgerseite. Daneben soll der Blick hin auf mögliche straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen erweitert werden.

Schwerpunkte

I.  Überblick zu den bisherigen Umsetzungsschritten

II. Aktueller Stand im Bereich der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren

  • Aktueller Stand nach erstmaliger Auswertung der Ergebnisse aus dem Jahr 2017
  • Regelungen auf Ebene der Bundesländer (opt-out)
  • Konsequenzen bezüglich der Nichtaufnahme bzw. Herausnahme aus dem Krankenhausplan
  • Rechtschutzmöglichkeiten gegen Nichtaufnahme/ Herausnahme aus dem Krankenhausplan
  • Gefahr der Umsetzung der Auswertungsergebnisse der planQI-RL auf der Budgetebene

III. Mindestpersonalvorgaben in der Pflege

  • Inhalt und Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen nach § 137i SGB V (Pflegepersonaluntergrenzenverordnung – PpUGV des BMG – und Lösungsansätze der Selbstverwaltungsebene)
  • Einführung von Ganzhaus-Pflegepersonaluntergrenzen gem. § 137j SGB V durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PPSG)
  • Anforderungen an Personaluntergrenzen in Perinatalzentren (QFR-RL)

IV. Qualitätszu- und Abschläge

  • Inhalt des Beschlusses des G-BA zu den Qualitätszu- und Abschlägen sowie des Abschlussberichts des IQTiG
  • Aufgetretene Probleme im Verfahren des G-BA
  • Stand der Vereinbarung der Vertragspartner auf Bundesebene gem. § 9 Abs. 1a Nr. 4 KHEntgG
  • Konsequenzen für die Krankenhäuser (Wann drohen Vergütungsabschläge? Wann können Krankenhäuser Vergütungszuschläge beanspruchen? Unter welchen Voraussetzungen droht eine Herausnahme aus dem Krankenhausplan?)

V. Mindestmengenregelungen

  • Anpassung der Mindestmengenregelungen nach den Änderungen durch das KHSG
  • Anforderungen der Mindestmengenregelungen an die Prognoseentscheidungen der Krankenhäuser
  • Konsequenzen bei Nichteinhaltung – Leistungsverbot und Vergütungsausschluss
  • Rechtschutzmöglichkeiten
  • Geplante Einführung neuer Mindestmengen

VI. Gestuftes System der Notfallversorgung § 136c Abs. 4 SGB V

  • Inhalt des Beschlusses des G-BA vom 19.04.2018
  • Erläuterungen zu den einzelnen Stufen der stationären Notfallversorgung
  • Vergütungsrechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

VII. Sonstige Anforderungen des KHSG an die Krankenhäuser

  • Abschluss von Qualitätsverträgen zwischen den Krankenkassen und deren Verbänden mit den KH-Trägern
  • Anforderungen an die Qualitätsberichte der Krankenhäuser
  • Folgen der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen, insb. Durchführung und Umfang der Kontrollen des MDK in den Krankenhäusern
  • Dokumentationsvorgaben des G-BA

VIII. Straf- und haftungsrechtliche Problemkreise des Krankenhausstrukturgesetzes

  • Welche Konsequenzen einer Abweichung von den Qualitäts-Richtlinien des G-BA ergeben sich im Straf- und Haftungsrecht?
  • Erhöhtes Entdeckungsrisiko durch die Information Dritter über Verstöße gem. § 137 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 SGB V?

Zielgruppe
Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte und Mitarbeiter im Bereich Medizincontrolling/Qualitätssicherung, Leiter und Mitarbeiter der Rechts- sowie der Personalabteilung

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