Donnerstag, 01. Oktober 2020

Krankenhaus-Strukturgesetz „Update Qualitätsvorgaben im Krankenhaus - Mindestpersonalvorgaben, Mindestmengen & Co. Was kommt nach den Covid-19-Sonderregelungen auf die Krankenhäuser zu?“

Seminar

Am 01.10.2020 hält Rechtsanwältin Claudia Reich ein Webinar zu dem Thema „Krankenhaus-Strukturgesetz „Update Qualitätsvorgaben im Krankenhaus – Mindestpersonalvorgaben, Mindestmengen & Co. Was kommt nach den Covid-19-Sonderregelungen auf die Krankenhäuser zu?“

Veranstalter

Inhalt
Die Sicherung und Verbesserung der Qualität in Krankenhäusern bildet seit der Verabschiedung des Krankenhaus-Strukturgesetzes Ende 2015 den Leitfaden politischen Handelns im Gesundheitsbereich. Dabei geht die bisherige Entwicklung über bloße Qualitätsmanagementsysteme hinaus. Neben der Einführung von Mindestpersonalvorgaben durch die Pflegepersonaluntergenzen-Verordnung (PpUGV) sowie durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifegeborener (QFR-RL), hat der Gesetzgeber sog. planungsrelevante Qualitätsindikatoren und ein gestuftes System der Notfallversorgung entwickelt. Seit dem 01.01.2020 gelten außerdem Vorgaben für die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik. Zudem wurde ein weiterer Ausbau der Mindestmengenregelungen umgesetzt. Mit dem MDK-Reformgesetz und der MDS-Strukturprüfungsrichtlinie wurden die Strukturprüfungen nach § 275d SGB V als neue Vorab-Prüfungen eingeführt. Noch offen ist die Entwicklung vergütungsrelevanter Qualitätsindikatoren nach dem „pay-for-performance“-Ansatz. Ein Blick auf die Detailregelungen zeigt bereits jetzt, dass die Zielstellung des gesamten Projekts in einer als „Konzentrationsprozess“ bezeichneten Marktbereinigung liegt.

Durch die Covid-19-Pandemie ist ein Großteil der Regelungen für das laufende Jahr 2020 außer Kraft gesetzt worden. Spätestens ab dem 01.01.2021 sollen die Regelungen allerdings wieder scharf geschaltet werden. Im Einzelnen drohen den Krankenhäusern:

  • Nichtaufnahme/Herausnahme aus dem Krankenhausplan
  • Beschränkung des Versorgungsauftrags
  • Vergütungsausschluss
  • Vergütungsabschläge
  • Verbot der Leistungserbringung
  • Information Dritter über Qualitätsverstöße

Das Seminar will einen Überblick über den aktuellen Stand der Regelungen und die Rechtsfolgen bei Nichterfüllung der Qualitätsvorgaben bieten.

Schwerpunkte 

  • Mindestpersonalvorgaben in der Pflege: PpuGV und Ganzhaus- Pflegepersonalgrenzen (Pflegepersonalquotient) nach § 137j SGB V
  • Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL nach § 136a Abs. 2 S. 1 SGB V)
  • Personaluntergrenzen laut Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifegeborene (QFD-RL)
  • QFD-RL und MDK-Reformgesetz mit Strukturprüfungen nach § 275d SGB V
  • Planungsrelevante Qualitätsindikatoren
  • Mindestmengenregelungen
  • Gestuftes System der Notfallversorgung § 136c Abs. 4 SGB V
  • Weitere Entwicklung der Qualitätszu- und -abschläge

 Zielgruppe
Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte und Mitarbeiter im Bereich Medizincontrolling/Qualitätssicherung, Leiter und Mitarbeiter der Rechts- sowie der Personalabteilung

Beginn und Ende der Veranstaltung
10:00 bis ca. 14:30 Uhr

Die Seminarunterlagen finden Sie hier.

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