Dienstag, 29. September 2020

Arbeitszeitrecht im Krankenhaus

Seminar

Am 29.09.2020 hält Rechtsanwältin Susanne Boemke ein Seminar zu dem Thema „Arbeitszeitrecht im Krankenhaus“.

Veranstalter

Das Arbeitszeitrecht stellt Personal- und Dienstplanverantwortliche immer wieder vor besondere Herausforderungen. Auf der einen Seite muss die Versorgung der Patienten mit Fachpersonal gewährleistet, auf der anderen Seite müssen bei der Dienstplanung vertragliche Vereinbarungen und das Arbeitszeitschutzrecht mit Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten beachtet werden. Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht begründen Leistungsverweigerungsrechte für Mitarbeiter und Streitigkeiten mit der Arbeitnehmervertretung sind vorprogrammiert. Überdies können sie Ermittlungen der für den Arbeitszeitschutz zuständigen Behörden nach sich ziehen und zu empfindlichen Strafen für Dienstplan- und Personalverantwortlichen sowie der Geschäftsführung führen. Trotz seiner besonderen Bedeutung gibt es fast keine Spezialliteratur und Seminare zum Arbeitszeitrecht im Krankenhaus. Diese Lücke soll dieses Seminar schließen.

Ihr Nutzen 

  • Sie erhalten einen umfassenden Überblick über sämtliche arbeitszeitrechtliche Fragestellungen/Probleme im Krankenhaus sowie auch im MVZ
  • Sie informieren sich über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Arbeitszeit, insbesondere zu Überstunden, Überstundenzuschlag bei Teilzeitkräften, zur Arbeitszeitdokumentation, Anordnung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Mitbestimmung Ihrer Arbeitnehmervertretung und deren Bedeutung für Ihre alltägliche Praxis
  • Sie lernen die aktuellsten gängigen Rechtsvorschriften und Tarifnormen aus dem Bereich Arbeitszeitrecht kennen; auch aus dem letzten Tarifabschluss zum TV-Ärzte/VKA
  • Sie bekommen Tipps für die Umsetzung in der Praxis anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis
  • Sie profitieren vom hochspezialisierten Wissen der Referentin aus einer Vielzahl von Mandaten mit Krankenhäusern und MVZ zu Arbeitszeitfragen sowie Vertretungen in Verfahren der Arbeitszeitschutzbehörden

Inhalt

  • Möglichkeiten der Abweichung vom ArbZG für Krankenhäuser und MVZ
  • Werktägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit nach ArbZG und Tarifverträgen für unterschiedliche Dienstarten
  • Gewährleistung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit sowie deren Verkürzung
  • Kombination von Regelarbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft und deren Ausgleich sowie u.a. Zulässigkeit von Sandwichdiensten
  • Rechtskonforme Gewährung von Ruhepausen
  • Entstehung von Überstunden in VZ und TZ sowie deren Ausgleich
  • Besonderheiten bei Schicht- und Wechselschicht und deren Ausgleich
  • Besonderheiten bei Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit und deren Ausgleich
  • Grundsätze der Dienstplangestaltung
  • Grundsätze der Mitbestimmung Ihrer Arbeitnehmervertretung bei Arbeitszeitfragen
  • Vorgehen und Umgang mit Aufsichtsbehörden bei Arbeitszeitschutzprüfungen

Zielgruppe
Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, Geschäftsleitung, Dienstplanverantwortliche, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte sowohl mit als auch ohne Vorkenntnisse

Die Seminarunterlagen finden Sie hier.

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