Am 26.04.2022 wird Rechtsanwältin Susanne Boemke an der 64. Jahrestagung des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) mit einem Vortrag „Strategie und Absicherung bei (un)freiwilligem Ausscheiden aus dem Anstellungsverhältnis als Geschäftsführer/in“ mitwirken.