Mittwoch, 15. Juni 2022

Coronabedingte arbeitsrechtliche Fragen und Folgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG

Webinar

Am 15.06.2022 hält Rechtsanwältin Susanne Boemke ein Online-Seminar zu dem Thema „Coronabedingte arbeitsrechtliche Fragen und Folgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG“.

Veranstalter

Ihr Nutzen 

Die Referentin ist eine sehr erfahrene Anwältin mit ihrer renommierten und gut vernetzten sowie in der Gesundheitsbranche seit mehr als 16 Jahren etablierten Kanzlei. Sie wird aus anwaltlicher Sicht die Folgen der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und spezifische coronabedingte Fragen im Arbeitsrecht für die Praxis erklären und Ihnen Möglichkeit zur gemeinsamen Diskussion Ihrer Fragen geben. Ziel des Seminars ist es, Ihnen Handlungsanleitungen für Ihre Praxis mitzugeben und die Verantwortlichen dadurch auch abzusichern.

Inhalt

In diesem Webinar steht der Fokus auf arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Auswirkungen bzw. Problemen, die Corona bereits mit sich gebracht hat und weiterhin bringt. Es gibt nunmehr zahlreiche Entscheidungen, die sich arbeitsrechtlich mit coronabedingten Fragen auseinandersetzen. Diese werden für die kommenden Monate umso mehr relevant, da u.a. derzeit die einrichtungsbezogene Impflicht in der Umsetzung bei den Gesundheitsämtern liegt sowie gesetzliche Regelungen zu Masken- und Testpflicht im Moment vom Gesetzgeber abgebaut bzw. ausgesetzt werden. Die Einrichtungen werden überlegen müssen, wie sie mit ungeimpften Mitarbeitern, mit oder ohne Beschäftigungsverbot durch das jeweilige Gesundheitsamt, umgehen und bezüglich Testpflicht u. ä. unabhängig vom Gesetzgeber eigene betriebliche Wege gehen müssen. Dies wird sicherlich zu Konflikten mit Teilen der Belegschaft führen. Deswegen werden in diesem Webinar insbesondere Urteile und strategische Empfehlungen zu folgenden Themen vorgestellt:

  • Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
  • Einführung von betrieblichen Test- und Maskenkonzepten und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Weigerung von Mitarbeitern dagegen
  • Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung bei der Einführung von Test-, Hygiene- und Besucherkonzepten
  • Versetzung von Mitarbeitern ohne Impfung bzw. Problemen beim Tragen von Masken
  • Freistellung/Kündigung von ungeimpften Mitarbeitern
  • Vergütungs- und Urlaubsansprüche in Zeiträumen coronabedingter Quarantäne u. ä.
  • Kündigungsrechte im Zusammenhang mit Impfungen, Impfausweisen und Homeoffice
  • Kurzarbeit als temporäre Alternative bei defizitären Abteilungen?

Zielgruppe

Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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