Donnerstag, 30. Juni 2022

Arbeitsrecht im Krankenhaus - Update 2022 - Teil II

Webinar

Wie bereits seit 15 Jahren etabliert, informiert das Seminar über das Neueste aus Rechtsprechung im Arbeitsrecht, insbesondere für Krankenhäuser und MVZ sowie deren Tochtergesellschaften.

Das Seminar wird dieses Jahr in zwei Teilen als Videokonferenz stattfinden. Die Teile sind unabhängig voneinander und bauen nicht aufeinander auf.

Veranstalter

Ihr Nutzen 

  • Sie bringen sich für die Praxis aufgearbeitet auf den neuesten Stand im Arbeitsrecht
  • Sie lernen top-aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen kennen
  • Sie erhalten praktische Umsetzungshinweise und Tipps für Ihre tägliche Personalarbeit anhand zahlreicher Urteile der Arbeitsgerichte
  • Sie profitieren vom hochspezialisierten Wissen der Referentin aus einer Vielzahl von Mandaten mit Krankenhäusern und MVZ

Inhalt
Da das Arbeitsrecht mit seinen begrenzten gesetzlichen Regelungen durch die Gerichte fortgeschrieben wird, ist es wichtig, das Wissen ständig um die aktuelle Rechtsprechung zu aktualisieren. Daher wird auch 2022 eine Vielzahl von für die Praxis wichtigen Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht aus dem Zeitraum Herbst 2020 – Frühjahr 2022 vorgestellt sowie deren Kontext und Auswirkungen auf die Praxis erläutert Dies werden in diesem zweiten Teil insbesondere sein:

  • (vergütungs- und arbeitszeitrechtliche) Auswirkungen von tarifwidrig angeordneter Rufbereitschaft
  • Erreichbarkeit während Ruhepause
  • Entstehen von Überstundenzuschlägen
  • Verfall des Urlaubs bei lang dauernder Arbeitsunfähigkeit auch ohne Hinweis des Arbeitgebers
  • Nebentätigkeit als Notarzt regelmäßig sozialversicherungspflichtig
  • Kein Anspruch auf Entfernung von abgelaufenen Abmahnungen
  • Inhalte einer wirksamen Betriebsratsanhörung
  • Durchführung eines erneuten BEM vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung
  • Fragen bei Arbeitsverhältnissen mit Ärzten in Weiterbildung
  • Gebot fairen Verhandelns
  • Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Meldung eines freien Arbeitsplatzes nach § 165 Satz 1 SGB IX
  • Initiativrecht des Betriebsrates bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassungsanlage
  • Streik kann nicht allein wegen fehlender Notdienstvereinbarung untersagt werden

Zielgruppe
Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte sowohl mit als auch ohne Vorkenntnisse

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