Am 05.09.2022 führt Rechtsanwältin Susanne Boemke eine Inhouse-Schulung zum Thema „Betriebsverfassungsrecht“ durch
Die Inhouse-Schulung findet bei einem Mandanten statt.
Die Schulung behandelt inhaltlich diverse Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Insbesondere besprochen werden sollen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sowie der Umgang mit vom Betriebsrat gesetzten Fristen. Auch die Freistellung zur Erledigung der Betriebsratstätigkeiten sowie Überstunden und Mehrarbeit von Betriebsratsmitgliedern sollen Inhalt der Inhouse-Schulung sein. Neben der Wissensvermittlung zu diesen Themen soll die Inhouse-Schulung auch im besonderen Maße die Möglichkeit geben, im vertraulichen Kreis zu diskutieren.
Referentin
Die Schulung wird von Rechtsanwältin Susanne Boemke durchgeführt. Sie ist seit mehreren Jahren in den Krankenhausgesellschaften Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg, DKI und VKD aber auch bei Inhouse-Schulungen Referentin.