Donnerstag, 23. Mai 2024

Arbeitszeitrecht im Krankenhaus

Seminar

Am 23.05.2024 hält Rechtsanwältin Boemke ein Seminar zum Thema „Arbeitszeitrecht im Krankenhaus“ bei der Hessischen Krankenhausgesellschaft e.V.

Veranstalter

Das Arbeitszeitrecht steht gerade im Fokus der Öffentlichkeit wie selten zuvor. Grund dafür ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022, in dem eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeiten begründet wird. Mit dieser Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitrechts sichergestellt werden. Doch genau diese arbeitszeitrechtlichen Vorgaben stellen Personal- und Dienstplanverantwortliche immer wieder vor besondere Herausforderungen. Einerseits ist die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Andererseits gibt es Qualitätsvorgaben beim Personal, die wiederum massive Auswirkungen bzgl. der Abrechenbarkeit der Leistung hat. Dem steht gegenüber das Arbeitszeitrecht mit Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sowie vertragliche Vereinbarungen, die bei der Dienstplanung beachtet werden müssen.

Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht begründen Leistungsverweigerungsrechte für Mitarbeitende und Streitigkeiten mit der Arbeitnehmervertretung sind vorprogrammiert. Überdies können sie Ermittlungen der für den Arbeitszeitschutz zuständigen Behörden nach sich ziehen und zu empfindlichen Strafen für Dienstplan- und Personalverantwortliche sowie die Geschäftsführung führen. Trotz seiner besonderen Bedeutung gibt es fast keine Spezialliteratur und Seminare zum Arbeitszeitrecht im Krankenhaus. Diese Lücke soll diese Veranstaltung schließen.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen umfassenden Überblick über sämtliche arbeitszeitrechtliche Fragestellungen und Probleme im Krankenhaus.
  • Sie werden über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Arbeitszeit, insbesondere zu Überstunden, Arbeitszeitdokumentation, Anordnung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Mitbestimmung Ihrer Arbeitnehmervertretung und deren Bedeutung für Ihre alltägliche Praxis informiert. Hierbei wird besonders auf die Entscheidung des BAG über die Pflicht zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeiten eingegangen.
  • Sie lernen die aktuellsten gängigen Rechtsvorschriften und Tarifnormen aus dem Bereich Arbeitszeitrecht kennen.
  • Sie bekommen Tipps für die Umsetzung in der Praxis anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.
  • Sie profitieren vom hochspezialisierten Wissen der Referentin aus einer Vielzahl von Mandaten von Krankenhäusern und MVZ zu Arbeitszeitfragen sowie Vertretungen in Verfahren der Arbeitszeitschutzbehörden.

Inhalt

  • Möglichkeiten der Abweichung vom ArbZG für Krankenhäuser
  • Werktägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit nach ArbZG und Tarifverträgen für unterschiedliche Dienstarten
  • Gewährleistung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit sowie deren Verkürzung
  • Kombination von Regelarbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft und deren Ausgleich sowie u.a. Zulässigkeit von Sandwichdiensten
  • Rechtskonforme Gewährung von Ruhepausen
  • Aktuell: Umsetzung der Entscheidung des BAG zur vollständigen Erfassung der Arbeits- und Pausenzeiten
  • Entstehung von Überstunden in VZ und TZ sowie deren Ausgleich
  • Besonderheiten bei Schicht- und Wechselschicht und deren Ausgleich
  • Besonderheiten bei Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit und deren Ausgleich
  • Grundsätze der Dienstplangestaltung
  • Grundsätze der Mitbestimmung Ihrer Arbeitnehmervertretung bei Arbeitszeitfragen
  • Vorgehen und Umgang mit Aufsichtsbehörden bei Arbeitszeitschutzprüfungen

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende aus Krankenhäusern und MVZ, insbesondere aus den Bereichen Geschäftsführung, Personalmanagement, Rechtsabteilung und Dienstplanung

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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