Am 23.05.2024 hält Rechtsanwältin Boemke ein Seminar zum Thema „Arbeitszeitrecht im Krankenhaus“ bei der Hessischen Krankenhausgesellschaft e.V.
Das Arbeitszeitrecht steht gerade im Fokus der Öffentlichkeit wie selten zuvor. Grund dafür ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022, in dem eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeiten begründet wird. Mit dieser Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitrechts sichergestellt werden. Doch genau diese arbeitszeitrechtlichen Vorgaben stellen Personal- und Dienstplanverantwortliche immer wieder vor besondere Herausforderungen. Einerseits ist die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Andererseits gibt es Qualitätsvorgaben beim Personal, die wiederum massive Auswirkungen bzgl. der Abrechenbarkeit der Leistung hat. Dem steht gegenüber das Arbeitszeitrecht mit Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sowie vertragliche Vereinbarungen, die bei der Dienstplanung beachtet werden müssen.
Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht begründen Leistungsverweigerungsrechte für Mitarbeitende und Streitigkeiten mit der Arbeitnehmervertretung sind vorprogrammiert. Überdies können sie Ermittlungen der für den Arbeitszeitschutz zuständigen Behörden nach sich ziehen und zu empfindlichen Strafen für Dienstplan- und Personalverantwortliche sowie die Geschäftsführung führen. Trotz seiner besonderen Bedeutung gibt es fast keine Spezialliteratur und Seminare zum Arbeitszeitrecht im Krankenhaus. Diese Lücke soll diese Veranstaltung schließen.
Ihr Nutzen
Inhalt
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende aus Krankenhäusern und MVZ, insbesondere aus den Bereichen Geschäftsführung, Personalmanagement, Rechtsabteilung und Dienstplanung
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.