Donnerstag, 23. Oktober 2025

Künftige Vergütungsverhandlungen mit Krankenkassen: Die Durchsetzung der Kosten von Vorsorge- und Reha-Einrichtungen

Webinar

Am 23.10.2025 wird Frau Rechtsanwältin Susanne Boemke ein Webinar zum Thema „Künftige Vergütungsverhandlungen mit Krankenkassen: Die Durchsetzung der Kosten von Vorsorge- und Reha-Einrichtungen“ halten.

Veranstalter

Seit 01.07.2025 gelten die neuen Rahmenempfehlungen Reha und Vorsorge mit den gesetzlichen Krankenkassen. Nach dieser sollen bei den zukünftigen Entgelten prospektive Gestehungskosten anhand der Kalkulationsmatrix im Anhang zur Rahmenempfehlung refinanziert werden.

Was dies für Ihre Vergütungsverhandlungen und bei Nichteinigung für Schiedsstellenverfahren bedeutet, beleuchtet dieses Webinar. Es vermittelt Ihnen Grundsätze und Maßstäbe für die vollständige Ermittlung und Durchsetzung der notwendigen Kosten in Reha- und Vorsorge-Einrichtungen. Es liefert Ideen, Strategien und Lösungsansätze für die Vergütungsverhandlungen nach den neuen Regeln.

Die Personalkosten bilden mit etwa 2/3 der Gesamtkosten der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen die bedeutendste Position beim Aufwand von Einrichtungen. Das Webinar wird daher im Schwerpunkt die Grundlagen der Personalstruktur anhand der Personalanforderungen in den Rahmenempfehlungen und deren Refinanzierbarkeit beleuchten.  Die gesetzlichen Krankenkassen sind als Kostenträger nach Inkrafttreten der Rahmenempfehlungen zur vollständigen Refinanzierung des notwendigen Personals verpflichtet. Sie dürfen Löhne in Tarifhöhe nicht mehr als unwirtschaftlich ablehnen.

Doch welche Standards gelten eigentlich? Wie weisen Einrichtungen nach, dass sie das geforderte Personal auch tatsächlich beschäftigen und adäquat bezahlen? Was müssen Einrichtungen bei der Kalkulation der künftigen Kosten alles beachten und wie setzen sie ihre Forderungen künftig durch?

Referentin:

Rechtsanwältin Susanne Boemke der Kanzlei Boemke und Partner Rechtsanwälte, Leipzig, ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und mit Interessenschwerpunkt Leistungsrecht tätig. Frau Boemke vertritt und berät seit mehr als zwanzig Jahren deutschlandweit Leistungserbringer. Profitieren Sie von ihrer besonderen Fachexpertise und Erfahrungen aus Entgeltverhandlungen mit Kostenträgern und in Schiedsstellenverfahren auch in den Bereichen der Pflege, Eingliederungshilfe und Krankentransport, bei denen bereits das System der Entgelte anhand von prospektiven Gestehungskosten gängige Praxis ist.

Programm:

Begrüßung und Einführung (Christof Lawall)

Block 1: Personalvorgaben und -nachweise nach den Rahmenempfehlungen Reha und Vorsorge (Lawall)

  • Personalkorridore & Co. – Welche Personalvorgaben gelten jetzt?
  • Nachweisverfahren für Personal – Was muss die Einrichtung beachten?
  • Nachweisverfahren für Personalkosten – Wie exakt muss das sein?

Block 2: Einsatz der Kalkulationsmatrix bei der Vergütungsverhandlung (Boemke)

  • Was sind prospektive Gestehungskosten?
  • Wie kalkuliert die Einrichtung ihre künftigen Kosten?
  • Wie plausibilisiert die Einrichtung ihre kalkulierten Kosten?

Block 3: Inhalt und Umfang von Personalkosten (Boemke)

  • Welche Personalkosten sind anerkennungsfähig?
  • Was ist mit freiwilligen Arbeitgeberleistungen?
  • Was ist mit Sachleistungen sowie mit lohnsteuer- und SV-freien Leistungen des Arbeitgebers?
  • Welche Rolle spielt der Aufwand für betriebliche Altersversorgung?

Block 4: Überblick über Inhalt und Umfang von Sach- und weiteren Kosten (Boemke)

  • Welche Sachkosten und in welcher Höhe werden refinanziert?
  • Was wird als Investitionskosten anerkannt?
  • Was ist der Ausgleich des Unternehmerrisikos und wie gehen die Krankenkassen bisher damit um?

Zielgruppe:

Führungskräfte und Mitarbeitende aus Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, insbesondere aus den Bereichen Geschäftsführung, Personalmanagement, Rechtsabteilung, Dienstplanung sowie Qualitäts- und Risikomanagement

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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