Am 26.11.2025 wird Frau Rechtsanwältin Susanne Boemke am BWG-Fachtag Reha der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWK) mit einem Vortrag mit dem Thema „Wie verhandeln Sie zukünftig mit den Krankenkassen Ihre Vergütungen anhand der neuen Rahmenempfehlung? Ein Ausblick einer auf Leistungserbringer spezialisierten Rechtsanwältin “ mitwirken.
Seit 01.07.2025 gelten die neuen Rahmenempfehlungen Reha und Vorsorge mit den gesetzlichen Krankenkassen. Nach dieser sollen bei den zukünftigen Entgelten prospektive Gestehungskosten anhand der Kalkulationsmatrix im Anhang zur Rahmenempfehlung refinanziert werden.
Was dies für Ihre Vergütungsverhandlungen und bei Nichteinigung für Schiedsstellenverfahren bedeutet, beleuchtet dieser Vortrag. Er gibt einen Überblick über die Grundsätze und Maßstäbe für die vollständige Ermittlung und Durchsetzung der notwendigen Kosten in Reha- und Vorsorge-Einrichtungen und liefert Ideen, Strategien und Lösungsansätze für die Vergütungsverhandlungen nach den neuen Regeln.
Die Personalkosten bilden mit etwa 2/3 der Gesamtkosten der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen die bedeutendste Position beim Aufwand von Einrichtungen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind als Kostenträger nach Inkrafttreten der Rahmenempfehlungen zur vollständigen Refinanzierung des notwendigen Personals verpflichtet. Sie dürfen Löhne in Tarifhöhe nicht mehr als unwirtschaftlich ablehnen.
Doch welche Standards gelten eigentlich? Wie weisen Einrichtungen nach, dass sie das geforderte Personal auch tatsächlich beschäftigen und adäquat bezahlen? Was müssen Einrichtungen bei der Kalkulation der künftigen Kosten alles beachten und wie setzen sie ihre Forderungen künftig durch?
Referentin:
Rechtsanwältin Susanne Boemke der Kanzlei Boemke und Partner Rechtsanwälte, Leipzig, ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und mit Interessenschwerpunkt Leistungsrecht tätig. Frau Boemke vertritt und berät seit mehr als zwanzig Jahren deutschlandweit Leistungserbringer. Profitieren Sie von ihrer besonderen Fachexpertise und Erfahrungen aus Entgeltverhandlungen mit Kostenträgern und in Schiedsstellenverfahren auch in den Bereichen der Pflege, Eingliederungshilfe und Krankentransport, bei denen bereits das System der Entgelte anhand von prospektiven Gestehungskosten gängige Praxis ist.