Donnerstag, 21. Oktober 2021

Arbeitsrecht im Krankenhaus - Update 2021 Teil II

Seminar

In gewohnter Weise informiert das Webinar über das Neueste aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Arbeitsrecht, insbesondere für Krankenhäuser und MVZ sowie deren Tochtergesellschaften.

Das Seminar wird dieses Jahr in zwei Teilen als Videokonferenz stattfinden. Die Teile sind unabhängig voneinander und bauen nicht aufeinander auf.

Veranstalter

Ihr Nutzen 

  • Sie bringen sich auf den neuesten Stand im Arbeitsrecht
  • Sie lernen top-aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen kennen
  • Sie erhalten praktische Umsetzungshinweise und Tipps für Ihre tägliche Personalarbeit anhand zahlreicher Urteile der Arbeitsgerichte
  • Sie profitieren vom hochspezialisierten Wissen der Referentin aus einer Vielzahl von Mandaten mit Krankenhäusern und MVZ

Inhalt

Auch 2021 wird eine Vielzahl von für die Praxis wichtigen Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht aus dem Zeitraum Frühjahr 2020 – Frühjahr 2021 vorgestellt und deren Kontext sowie Auswirkungen auf die Praxis erläutert. Dies werden in diesem zweiten Teil insbesondere sein:

  • Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung – Unwirksamkeit einer Bestätigungsklausel bugl. fehlender Vorbeschäftigung im Arbeitsvertrag
  • Vorsorgliche Gewährung von Urlaub bei fristloser Kündigung
  • Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen – Erforderlichkeit eines ordnungsgemäßen BEMs
  • Unwirksamkeit von Teilkündigungen (zur Lohnsenkung auf Grund Minderleistung)
  • Abschluss von Aufhebungsverträgen – keine Bedenkzeit, aber Gebot des fairen Verhandelns
  • Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung – Ausnahme bei schwerbehinderten Arbeitnehmern
  • Rechte des Betriebsrats bzgl. der Entgeltlisten (Anonymisierung/Einsicht/Übergabe)
  • Mitbestimmung bei Einstellung eines Arbeitnehmers in mehrere Betriebe des Arbeitgebers
  • Mitbestimmungspflichtige Versetzung beim Einsatz von „Springern“
  • Mitbestimmung bzgl. der Abberufung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unzulässigkeit des permanenten Zugriffs des Betriebs-/Personalrats auf Personalakten der Mitarbeiter

 

Zielgruppe

Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte sowohl mit als auch ohne Vorkenntnisse

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