Rechtsgebiet: Medizinrecht
Wir bieten ein umfangreiches Portfolio an Beratungs- und Betreuungsleistungen im Bereich Medizinrecht.
Im Medizinrecht sind wir seit fast 15 Jahren Ihr Ansprechpartner.
Unser Erfahrungsplus: Durch die schwerpunktmäßige Beratung von Leistungserbringern im stationären Bereich verfügen wir über vertiefte Kenntnisse der Strukturen und Handlungsweisen von Krankenhäusern und können damit passgenauere Lösungsmöglichkeiten anbieten.
Zu unserer Mandantschaft zählen vornehmlich:
- Krankenhäuser
- Rehakliniken
- Pflegeeinrichtungen (ambulant und stationär)
- Vertragsärzte
- MVZ
- Apotheken
- Krankentransportunternehmen
- Unternehmen der Arzneimittel- und Medizinproduktindustrie.
Die Schwerpunkte unserer Arbeit liegen dabei in folgenden Bereichen:
- Krankenhausrecht
- Kooperationen im Gesundheitswesen
- Betriebsprüfungs- und Statusfestestellungsverfahren von Krankenhäusern und Arztpraxen
- Finanzierung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
- Wirtschaftlichkeits-, Plausibilitäts- und Richtgrößenprüfungen
- Vertretung von Krankentransportunternehmen
- Berufsrecht der Heilberufe
- Arzthaftungsrecht
- Fragen des Apothekenrechts
- Heil- und Hilfsmittelrecht
- Heimrecht
Medizinrecht für Krankenhäuser und Rehakliniken
Im Bereich der Kooperationen im Gesundheitswesen sind wir insbesondere für Krankenhäuser und Rehakliniken beratend und vertragsgestaltend tätig. Wir gestalten etwa:- Kooperationsverträge im Bereich der vollstationären sowie der vor- und nachstationären Behandlung, der ambulanten Operationen und im Bereich des Entlassmanagements
- Konsiliar- und Belegarztverträge
- Nutzungsverträge bei Mitnutzung medizinischer Geräte oder Räumlichkeiten und
- erstellen in diesem Zusammenhang auch Gutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sektorübergreifender Kooperationen.
- zu Fragen der Finanzierung und Leistungsabrechnung im Krankenhaus
- zu medizinrechtlichen Fragen wie Zulassung oder Qualitätsvorgaben (insbesondere Mindestmengen und planungs- und vergütungsrelevante Qualitätsindikatoren) oder
- zu Rechtsfragen der Arbeitsteilung im Krankenhaus.
- die Ausgestaltung von Behandlungsverträgen und Wahlleistungsvereinbarungen sowie
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung etwa in Arzthaftungsstreitigkeiten
Medizinrecht für Pflegeeinrichtungen
Zu unseren Mandanten zählen außerdem ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Wir begleiten zum Beispiel:- Vertragsverhandlungen über Versorgungsverträge mit Pflegekassen sowie
- die Vertragsgestaltung von Kauf- und Übernahmeverträgen von Pflegeeinrichtungen
Medizinrecht für Vertragsärzte und MVZs
Wir beraten und vertreten Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren (MVZs) bei:- Fragen der Zulassung/Ermächtigung, Genehmigung und Vertretung im vertragsärztlichen Bereich
- Erstellung und Gestaltung von Praxiskaufverträgen
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Plausibilitätsprüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Richtgrößenprüfungen und sonstigen Abrechnungsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen
Medizinrecht für Apotheken
Apotheken beraten und vertreten wir:- bei der Gründung
- bei Fragen im Apothekenrecht (insbesondere bei heimbeliefernden Apotheken und Krankenhausapotheken)
- bei Fragen zu Kooperationen mit Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder niedergelassenen Ärzten
Medizinrecht für Krankentransportunternehmen
Krankentransportunternehmen begleiten wir zum Beispiel:- bei Vertragsverhandlungen
- bei Versorgungsverträgen mit Krankenkassen
- bei Leistungsanforderungen (Prüfung ärztlicher Verordnungen über Krankentransportleistungen)
- bei Vorab-Genehmigungen der Krankenkassen
- bei haftungsrechtlichen Folgen eines Krankentransports
Andere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Strafrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
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