Der Bund stellt die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser in Abrede – Deutschlands Krankenversorgung ist „exzellent“ aber die Defizite der Krankenhäuser sind dem Bund nicht bekannt!
Dieser bemerkenswerte Grundsatz sorgte für deutliche Aufmerksamkeit, auch bei der Presse sowie dem Publikum im Gerichtssaal, und prägte die erste mündliche Verhandlung am 28.10.2026 vor dem Landgericht Darmstadt in dem Verfahren der Kreisklinik Groß-Gerau GmbH gegen den Bund wegen nicht auskömmlicher Finanzierung der Krankenhäuser.
Während zahlreiche Krankenhäuser mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfen, wiesen die Prozessvertreter der Bundesrepublik Deutschland den Vorwurf einer strukturellen Unterfinanzierung zurück. Mehr noch, die von der Kreisklinik Groß-Gerau vorgetragenen Angaben über das deutschlandweite Ausmaß der Krankenhäuser mit Defiziten wurde von ihnen trotz Anwesenheit einer Referentin des Gesundheitsministeriums mit Nichtwissen bestritten.
Der Bund verwies zugleich auf die im internationalen Vergleich ausgezeichnete Krankenhausversorgung in Deutschland. Doch genau hier liegt der zentrale Widerspruch der Argumentation des Bundes, denn eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung bedeutet nicht automatisch, dass die Einrichtungen, die sie sicherstellen, ausreichend finanziert werden.
Die Kreisklinik Groß-Gerau GmbH geht deshalb einen bislang einmaligen juristischen Rechtsweg. Vertreten durch unsere Kanzlei, Boemke und Partner Rechtsanwälte, Leipzig, lässt sie gerichtlich prüfen, ob die staatliche Ausgestaltung der Krankenhausfinanzierung europarechtliche Vorgaben verletzt und daraus Schadensersatzansprüche entstehen können. Denn hierbei ist die entscheidende Frage zu klären, wer die Verantwortung trägt, wenn Krankenhäuser ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag erfüllen sollen, die Finanzierung dafür aber strukturell nicht ausreicht. Ein Rechtsstreit mit Bedeutung weit über die Kreisklinik Groß-Gerau hinaus.
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