Wie bereits seit 15 Jahren etabliert, informiert das Seminar über das Neueste aus Rechtsprechung im Arbeitsrecht, insbesondere für Krankenhäuser und MVZ sowie deren Tochtergesellschaften.
Das Seminar wird dieses Jahr in zwei Teilen als Videokonferenz stattfinden. Die Teile sind unabhängig voneinander und bauen nicht aufeinander auf.
Ihr Nutzen
Inhalt
Im ersten Teil des diesjährigen Aktuellen Arbeitsrechts steht der Fokus auf arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Auswirkungen bzw. Problemen, die Corona bereits mit sich gebracht hat und weiterhin bringt. Es gibt nunmehr zahlreiche Entscheidungen, die sich arbeitsrechtlich mit coronabedingten Fragen auseinandersetzen. Diese werden für die kommenden Monate umso mehr relevant, da u.a. derzeit die einrichtungsbezogene Impflicht in der Umsetzung bei den Gesundheitsämtern liegt sowie gesetzliche Regelungen zu Masken- und Testpflicht im Moment vom Gesetzgeber abgebaut bzw. ausgesetzt werden. Die Einrichtungen werden überlegen müssen, wie sie mit ungeimpften Mitarbeitern, mit oder ohne Beschäftigungsverbot durch das jeweilige Gesundheitsamt, umgehen und bezüglich Testpflicht u. ä. unabhängig vom Gesetzgeber eigene betriebliche Wege gehen müssen. Dies wird sicherlich zu Konflikten mit Teilen der Belegschaft führen. Deswegen werden in diesem ersten Teil insbesondere Urteile und strategische Empfehlungen zu folgenden Themen vorgestellt:
Zielgruppe
Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter/Führungskräfte sowohl mit als auch ohne Vorkenntnisse