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Hier können Sie regelmäßig die aktuellsten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie Beiträge zu Themen aus den Gebieten des Arbeits- und Gesundheitsrechts nachlesen.

BSG: Kein automatischer Wegfall des Vergütungsanspruchs bei Nichteinhaltung von Vorgaben der Qualitätssicherungsrichtlinie für Fälle ab 01.01.2016

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt gem. § 136 SGB V in seinen Richtlinien Qualitätskriterien fest, welche von den zugelassenen Krankenhäusern zwingend zu beachten sind. Bei Verstößen drohen sowohl Schadensersatzforderungen der Patienten als auch Vergütungsabschläge, bis hin zum vollständigen Wegfall des Vergütungsanspruchs gegenüber den Krankenkassen. Derartige Vergütungsabschläge darf die Krankenkasse jedoch nur vornehmen, wenn dies in der Richtlinie des G-BA ausdrücklich vorgesehen ist – so das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 12.06.2025.

Klage gegen Unterfinanzierung von Krankenhäusern: Klinikchefin Prof. Dr. Erika Raab bereitet sich auf Gerichtsverhandlung vor

Die Schadensersatzklage von Prof. Erika Raab, Geschäftsführerin der Kreisklinik Groß-Gerau, geht in die nächste Runde. Im Frühjahr 2024 reichte Prof. Dr. Erika Raab für das von ihr geleitete Haus gemeinsam mit den Rechtsanwälten der Boemke und Partner Rechtsanwälte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Der Vorwurf: Die staatliche Finanzierung reicht schon lange nicht mehr aus, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Dies bedroht neben vielen Arbeitsplätzen die zukünftige medizinische Versorgung der Bevölkerung.

BAG: Überstundenzuschlag für Teilzeitkräfte ab der ersten Überstunde

Das BAG hat zum Jahresende entschieden, dass Teilzeitbeschäftigten ein Überstundenzuschlag bereits ab der ersten Überstunde zusteht. Eine tarifvertragliche Regelung, nach welcher Teilzeitbeschäftigte nur für die Arbeitsstunden einen Zuschlag erhalten, welche die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschreiten, sei unwirksam.

Ergänzung der Regelungen zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes möchte der Gesetzgeber die bestehende Unsicherheit bezüglich der Festsetzung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern beseitigen. Das Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes trat am 25.07.2024 in Kraft.

ArbG Siegburg: Sexuelle Belästigung führt auch bei Betriebsfeier zur Kündigung

Betriebsfeiern bieten die Möglichkeit, die Arbeitnehmer für ihre stetigen Bemühungen zu belohnen und als Teambuilding Maßnahme ein gutes Arbeitsklima zu fördern.

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