Magazin

Hier können Sie regelmäßig die aktuellsten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie Beiträge zu Themen aus den Gebieten des Arbeits- und Gesundheitsrechts nachlesen.

Ein herzliches Willkommen an unsere neuen Mitarbeiterinnen

Wir freuen uns sehr, dass wir unser Team in den vergangenen Wochen um vier neue Mitarbeiterinnen erweitern konnten. Mit ihrer fachlichen Kompetenz und ihrem Engagement stärken sie unsere Beratungskraft und unterstützen uns dabei, unseren Mandanten weiterhin die bestmögliche Betreuung zu bieten. Ein herzliches Willkommen an unsere neuen Kolleginnen. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit und viele erfolgreiche Projekte. 

BSG: kein Kurzliegerabschlag nach Verlegung beim aufnehmenden Krankenhaus für Behandlungsfälle vor 2023

Liegt die Verweildauer eines Patienten unter der unteren Grenzverweildauer, muss das Krankenhaus mit Abschlägen von der Fallpauschale rechnen.

Wenn Verantwortung zur Herausforderung wird – Susanne Boemke als Expertin im Interview mit der Ecclesia Gruppe

Rechtsanwältin Susanne Boemke, die seit vielen Jahren Top-Manager im Gesundheitswesen berät, war ein gefragte Interview-Partnerin für die Ecclesia Gruppe. Vor allem Leistungserbringer im Gesundheitswesen geraten zunehmen unter Druck: „Verfahren wegen Arbeitszeitverstößen, Vergütungsthemen, fehlerhafter Abrechnungen oder Compliance-Fragen sind Alltag.“

BSG: Kein automatischer Wegfall des Vergütungsanspruchs bei Nichteinhaltung von Vorgaben der Qualitätssicherungsrichtlinie für Fälle ab 01.01.2016

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt gem. § 136 SGB V in seinen Richtlinien Qualitätskriterien fest, welche von den zugelassenen Krankenhäusern zwingend zu beachten sind. Bei Verstößen drohen sowohl Schadensersatzforderungen der Patienten als auch Vergütungsabschläge, bis hin zum vollständigen Wegfall des Vergütungsanspruchs gegenüber den Krankenkassen. Derartige Vergütungsabschläge darf die Krankenkasse jedoch nur vornehmen, wenn dies in der Richtlinie des G-BA ausdrücklich vorgesehen ist – so das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 12.06.2025.

Klage gegen Unterfinanzierung von Krankenhäusern: Klinikchefin Prof. Dr. Erika Raab bereitet sich auf Gerichtsverhandlung vor

Die Schadensersatzklage von Prof. Erika Raab, Geschäftsführerin der Kreisklinik Groß-Gerau, geht in die nächste Runde. Im Frühjahr 2024 reichte Prof. Dr. Erika Raab für das von ihr geleitete Haus gemeinsam mit den Rechtsanwälten der Boemke und Partner Rechtsanwälte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Der Vorwurf: Die staatliche Finanzierung reicht schon lange nicht mehr aus, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Dies bedroht neben vielen Arbeitsplätzen die zukünftige medizinische Versorgung der Bevölkerung.

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